Freitag, 5. Juli 2013

Arbeiten bei der Diakonie und die Ein-Euro-Jobber

Heute habe ich mir mal die Mühe gemacht und nach der Voraussetzung für eine Tätigkeit bei der Diakonie recherchiert. Die Diakonie ist der christlichen evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen und steht für:
Die Diakonie stand schon immer für den Schutz der Armen, Schwachen und Fremden. Sie ist entstanden aus der Armutsbewegung im Mittelalter und entwickelte somit für die Armen und Schwachen eine Armutsordnung und Armenfürsorge.

Wer mit welcher Voraussetzung kann bei der Diakonie Arbeiten?
Dazu habe ich folgendes im Internet gelesen:

Bei der Diakonie sind theologische Lehrunterschiede unwesentlich und somit können auch andere Mitglieder einer christlichen Kirche im Ausnahmefall eingestellt werden.  Der Oberbegriff dafür lautet „ACK“ (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen).

Mir hat das was ich bei meiner Recherche lesen konnte aber nicht gereicht und deshalb habe ich mir weitere Mühe gemacht und habe die Diakonie Deutschland angerufen.
Anruf 05.07.2013 um 11:30 Uhr
Meine Frage an die nette Dame (Name ist mir bekannt) aus dem Empfang lautete:
Kann ich eine Tätigkeit innerhalb der Diakonie ohne das ich einer Kirche angehöre bekommen.
Die nette Dame antwortete mir freundlich, grundsätzlich ist es zwingend notwendig das ein Bewerber evangelisch getauft ist und einer christlichen Kirche angehört. Ok dachte ich mir und stellte dann die Frage die ich eigentlich beantwortet haben wollte. Sie lautete: Dürfen denn dann Ein-Euro-Jobber die vom zuständigen Jobcenter in einem Arbeitsfeld der Diakonie arbeiten wenn diese nicht evangelisch getauft sind und auch nicht einer christlichen Kirche angehören. Die nette Dame sagte mir dann, ich müsse bei der zuständigen Landes Diakonie anrufen, die könnten mir vielleicht weiter helfen.

Gesagt getan,  um ziemlich genau 11:35 Uhr rief ich dann die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe in Münster an. Dort hatte sich wieder eine sehr nette Dame gemeldet (Name ist mir bekannt) und ich stellte auch ihr die Frage: Kann ich eine Tätigkeit innerhalb der Diakonie ohne das ich einer Kirche angehöre bekommen. Auch von dieser netten Dame bekam ich zuhören, das es zwingend notwendig ist evangelisch getauft zu sein und einer christlichen Kirche zugehörig zu sein. Dann erkundigte ich mich auch bei ihr, wie es denn dann mit Ein-Euro-Jobber aussehen würde. Diese nette Dame sagte mir das wüsste sie nicht, gab mir aber eine Telefon-Nummer in Düsseldorf, dort könne man mir arbeitsrechtliche Fragen beantworten.

Auch dort hatte ich angerufen, ich wollte doch endlich meine Frage beantwortet haben. Um 12:32 Uhr rief ich dann in Düsseldorf an und es meldete sich wieder eine sehr nette Dame (Name ist mir bekannt). Ich stellte ihr meine Fragen und bekam zur Antwort, „Eine Rechtsberatung kann ich ihnen nicht geben, weil sie eine Privatperson sind“ Schade dachte ich mir, aber aufgeben wollte ich auch nicht.

Ich rief dann das Diakonische Werk im Kirchenkreis Niederberg e.V. in Velbert an.
Auch dort meldete sie wieder eine nett Dame (Name ist mir bekannt) der ich dann meine beiden Fragen stellte. Nach einer kurzen Erkundigung, meldete sie sich wieder am Telefon und teilte mir folgendes mit:
Für alle Festanstellungen bei der Diakonie ist es zwingend nötig evangelisch getauft zu sein und einer christlichen Kirche an zu gehören. Für Ein-Euro-Jobber gelte dieses aber nicht, weil es sich um keine Festanstellung handelt. Ich bedankte mich bei ihr, legte dann auf und dachte mir „endlich beantwortet“.

Nun ja, das es sich bei Ein-Euro-Jobber die von ihrem zuständigen Jobcenter mit Sanktionsandrohung zu sinnloser Arbeit genötigt werden und nicht nur billig Arbeitskräfte sind, sondern vielmehr billigst Arbeitskräfte und sogenannte gemeinnützige Einrichtungen wie zum Beispiel die Diakonie gerne diese in ihren Arbeitsfeldern arbeiten lässt steht außer Zweifel. Natürlich immer mit dem Argument, das Langzeitarbeitslose die SGB II Leistungen empfangen so wieder zurück ins reguläre Arbeitsleben gebracht werden. Dass das aber sehr selten bis gar nicht funktioniert, und Ein-Euro-Jobber trotzdem auf Hartz IV-Leistungen während und auch nach dem Ein-Euro-Job angewiesen sind, bedeutet wohl nichts und dass das dem Steuerzahler noch zusätzliches Geld kostet, wohl auch nicht.

Diejenigen die auf jeden Fall dabei auf die Strecke bleiben sind arbeitswillige Hartz IV-Leistungsbezieher denen man nicht einmal den Hauch einer Chance gibt.
(MM)

lese auch:
Ein-Euro-Jobs: Die Ausbeutung von Hartz IV-Betroffene Menschen durch die Armutsindustrie »

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