Dienstag, 1. April 2014

Jobcenter ME-aktiv Velbert: Unterschiede bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen?

Das Jobcenter ME-aktiv Kreis Mettmann Geschäftsstelle Velbert kennt tatsächlich Unterschiede bei geltenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von den Ärzten. Stellt das Jobcenter etwa AU-Bescheinigungen in Frage?

Ein betroffener Hartz IV-Empfänger hat am 1.April 2014 eine Vorladung vom Jobcenter Velbert (Kreis Mettmann) bekommen. Er soll am 8.April 2014 im Jobcenter vorsprechen, sehr wahrscheinlich geht es darum das eine Unterschrift für eine Eingliederungsvereinbarung verlangt wird, womit genötigt wird die bürgerlichen Rechte abzulegen.

Anzumerken in dieser Vorladung ist dass das Jobcenter Velbert vermutlich Unterschiede bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kennt.


Zitat aus der Vorladung:
Bitte  beachten  Sie  im  Krankheitsfall:  Eine  ärztlich  bescheinigte  Arbeitsunfähigkeit  bedeutet  nicht zwingend,  dass  Sie  nicht  in  der  Lage  sind,  einen  Meldetermin  wahrzunehmen.  Die  Vorlage  einer einfachen  Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung  kann  daher  nicht  als  wichtiger  Grund  für  Ihr Nichterscheinen  zum  genannten  Meldetermin  anerkannt  werde. Sollten  Sie  den  genannten  Termin aus  gesundheitlichen  Gründen  nicht  wahrnehmen  können,  legen  Sie  bitte  eine  Bescheinigung  Ihres behandelnden  Arztes  vor,  aus  der  hervorgeht,  dass  Sie  aus  gesundheitlichen  Gründen  gehindert  sind, den  Termin  wahrzunehmen.  Sofern  Ihnen  Kosten  für  die  Bescheinigung  entstehen,  werden  diese  im Umfang  von  5,36  €  übernommen.

Die Vorladung kann hier gelesen werden:
1) https://drive.google.com/file/d/0BwuFlovIyXJRWGtlTGY5X19nb0U/edit?usp=sharing
2) https://drive.google.com/file/d/0BwuFlovIyXJRRmJhd2x2aDZ3akU/edit?usp=sharing
3) https://drive.google.com/file/d/0BwuFlovIyXJRM0Qzbk9xWUVUNlE/edit?usp=sharing

Wir stellen uns dazu berechtigt folgende Fragen:
Was ist eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Auffassung des Jobcenters?

Wie krank ist ein Mensch der eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Jobcenter einreicht, nach Ansicht des zuständigen Jobcenter?

Stellt das Jobcenter generell aus Gründen des möglichen Leistungsmissbrauch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Frage?

Wie krank muss ein Mensch sein das er aus der Sicht des Jobcenters nicht zu einem Meldetermin erscheinen muss, gerade dann wenn die Gültigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ausgelaufen ist und der Betroffene eine neue unterschreiben muss?

Auch stellen wir uns die Frage, wie der Betrag von 5,36 € für eventuelle Kosten einer Bescheinigung vom behandelten Arzt, die dem Jobcenter vorgelegt werden muss um nicht einen Meldetermin war zu nehmen, berechnet wird?
Sollte etwa ein Betrag von 5,36 € für ein ärztliches Gutachten aus der Sicht des Jobcenters ausreichen?

Des weiteren wird in der Vorladung vom Jobcenter ME-aktiv Kreis Mettmann Geschäftsstelle Velbert dokumentiert
Zitat:

Wenn  Sie  ohne  wichtigen  Grund  dieser  Einladung  nicht  Folge  leisten, wird  Ihr  Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld  um  10  Prozent  des  für  Sie  nach § 20  Zweites  Buch  Sozialgesetzbuch  ( SGB II ) maßgebenden  Regelbedarfs  für  die  Dauer  von  drei  Monaten  gemindert.
Eine weitere Frage dazu von uns:
Gibt es denn überhaupt aus der Sicht des zuständigen Jobcenters einen wichtigen Grund einen Meldetermin, oder generell einer Vorladung Seitens des Jobcenters nicht nach zukommen?

Außer dem hat sich das Jobcenter ME-aktiv Velbert gleich auch die Mühe gemacht seinen scheinbaren Service für Terminbenachrichtigungen per SMS dem Schreiben mit bei zu legen.
In diesem heißt es, Zitat:

Meine  Termine  habe  ich  im  Griff!
Mit  der  Terminerinnerung  per  SMS.

Auch  in  Zeiten  der  Arbeitslosigkeit  haben  Sie  eine  Vielzahl  von  Terminen  zu bewältigen!

Unser  Angebot:
Damit  Sie  keinen  Termin  im  Jobcenter  verpassen,  erinnern  wir  Sie  24  Stunden vor  dem  Termin  per  SMS. Diese  SMS  enthält  Datum,  Uhrzeit  und  Ort  Ihres  Termins.

Wichtig  für  Sie:
. Unser  Service  ist  für  Sie  kostenfrei.

. Sie  können  Ihr  Einverständnis  jederzeit ohne  Angabe  von  Gründen widerrufen.

. Damit  Sie  unseren  Service  nutzen  können,  benötigen  wir  Ihre  aktuelle Handynummer.  Sollte  sich  diese  ändern,  so  teilen  Sie  uns  dies  bitte  mit.

. Die  Terminerinnerungs-SMS  ist  ein  unterstützender  Service. Sollten  Sie  aus  technischen  Gründen  keine SMS  erhalten,  ist  dies  kein wichtiger  Grund,  Ihren  Termin  nicht  wahr  zu  nehmen.

. Sollten  Sie  Termine  in  Ihrem  Jobcenter  ohne  wichtigen  Grund  versäumen, kann  dies  leistungsrechtliche  Folgen  für  Sie  haben.

Anmeldemöglichkeiten  :
. in  der  Eingangszone

. bei  Ihrer  persönlichen  Ansprechpartnerin/Ihrem  persönlichen Ansprechpartner

. telefonisch

. über  den  Antwortbogen  des  Einladungsschreiben

Das Schreiben kann hier gelesen werden:
https://drive.google.com/file/d/0BwuFlovIyXJRMTNYaWQ4NjJzX3M/edit?usp=sharing 

Wir sagen dazu:
Grundsätzlich sollte man dem Jobcenter weder seine Festnetznummer, Handy-Nummer und auch nicht die E-Mail Adresse vermitteln. Der Postweg reicht vollkommen aus.

Der anscheinende Service „Terminerinnerung per SMS“ ist aus unserer Sicht nur dafür da um fehlende Datenbestände von Hartz IV-Empfänger zu vervollständigen. Das dient selbstverständlich der Kontrolle betroffener Menschen die unverschuldet im Hartz IV-Bezug gefangen sind.

Außer dem sei zu erwähnen, das die Jobcenter sie nahezu abschotten. Die einzelnen Mitarbeiter der Jobcenter sind telefonisch für betroffene Menschen jetzt schon seit längeren nicht mehr zu erreichen. Stattdessen hat man bundesweit Servicecenter  für die Jobcenter eingerichtet. Das ist ein erheblicher Nachteil für betroffene Menschen, weil es manchmal dringend erforderlich ist den zuständigen Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen. Hier bei sollte man sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen, wovor sich auch nicht die Jobcenter abschotten können.

Selbstverständlich ist die Vorladung des Jobcenter ME-aktiv Kreis Mettmann Geschäftsstelle Velbert so in seiner Ausführung kein Einzelfall. Das ist die Regel aller Jobcenter bundesweit. Trotzdem, müssen solche Schreiben von den Jobcentern durchaus der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um den katastrophalen Zustand den Hartz IV-Empfänger ausgesetzt sind wahrheitsgemäß wieder zu geben.
(MM)

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