Montag, 18. November 2013

Wer staatliche Leistungen erhält muss auch überwacht werden?

Die Bundesagentur für Arbeit hatte vorgeschlagen eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Daten aus dem Internet zu schaffen. Damit möchte die BA mögliche Nebeneinkünfte von Hartz IV-Empfänger z.B. bei eBay ausspionieren.

Eine derartige groteske Forderung einer Behörde deren Aufgabe es in keinster Weise ist polizeiliche oder geheimdienstliche Ermittlungen eigenständig durchzuführen, grenzt schon an einem handfesten Skandal.

Man muss sich vorstellen, Menschen die Jahrzehnte lang gearbeitet haben und somit auch Jahrzehnte lang in die gesetzliche Sozialversicherung eingezahlt haben, sollen dann bei länger anhaltender Arbeitslosigkeit im Internet überwacht werden. Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit greift Hartz IV und das nicht jeder es schafft innerhalb von 12 Monaten einen neuen Arbeitsplatz zu finden, weil die Jobs von denen man dann auch eigenständig leben kann nicht auf den Bäumen in Deutschland wachsen weiß wohl jeder.

Gesetz der Fall man wird dann zum Aufstocker, also man erhält aufstockende Leistungen „ergänzendes Hartz IV“ weil der Verkauf der eigenen Arbeitskraft nicht zum Überleben reicht. Nun hat man aber schon seit Jahren einen eBay Account wo man schon mal das eine oder andere verkauft hat und man möchte jetzt auch mit aufstockende Leistungen seine alte Waschmaschine oder Kühlschrank, oder aber auch beides bei eBay zeitgleich verkaufen und erzielt mit den Auktionen ein paar Euros, soll das etwa schon Leistungsbetrug dann darstellen…?

Das selbe aus der Sicht eines Menschen der jetzt keinen Job hat und tatsächlich nur von den Hartz IV-Leistungen leben muss, was ja kein Einzelfall darstellt, wie schon geschrieben, die Jobs wachsen nicht auf den Bäumen. Dieser Mensch möchte jetzt seine alte Waschmaschine oder Kühlschrank, oder beides zeitgleich bei eBay verkaufen, damit er das Geld aus diesen Auktionen zu einer etwa neuen Waschmaschine, oder etwas andere was er im Haushalt braucht dazulegen kann. Ist das dann auch schon Leistungsmissbrauch…?

Also ehrlich Leute, auch wenn es schwarze Scharfe möglicher Weise gibt die staatliche Leistungen missbrauchen, rechtfertigt es bei weitem nicht das die Bundesagentur für Arbeit eine Gesetzesgrundlage zur Erhebung von Daten aus dem Internet von langzeitarbeitslosen Menschen fordert. Wo soll eine derartige Gesetzesgrundlage anfangen und vor allen Dingen, wo hört sie dann auf?

Hier muss die Öffentlichkeit Widerstand zeigen,
denn die Forderung der Bundesagentur für Arbeit bedeutet nichts anderes als die totale Überwachung erwerbsloser Menschen in Deutschland. Jeder kann schnell davon betroffen sein, auch wenn er jetzt noch eine versicherungspflichtige Arbeit nach geht. Das bedeutet aber auch das Menschen die jetzt noch eine versicherungspflichtige Arbeit nach gehen in Angst und Schrecken versetzt werden. Werde nicht arbeitslos, denn ansonsten müssen wir auch dich überwachen.
(MM)
 
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